Am Alten Schlachthof

Die Stadt Magdeburg bietet durch ihre zentrale Lage innerhalb Deutschlands, ihrer guten verkehrlichen Anbindungen an unterschiedliche Verkehrsträger, sowie ihrer Lagegunst an der Elbe hohe Qualitäten und Entwicklungspotentiale. Gleichzeitig bestehen zahlreiche innerstädtische Leerstellen innerhalb des Stadtgefüges die eine Vernetzung von Stadtquartieren verhindern.

Eine dieser Leerstellen befindet sich westlich der Magdeburger Innenstadt auf dem ehemaligen Schlachthofgelände im Stadtteil Stadtfeld Ost.

Das Entwurfsareal liegt in unmittelbarer Nähe zur Magdeburger Innenstadt und dem den Stadtkern umgebenden Grüngürtel. Es umfasst circa 30ha und bildet mit dem historischen Bestand und der Lage im Stadtkontext das Potenzial eines dynamischen Entwicklungsraumes für Kultur, Freizeit und Begegnung, neues Wohnen, Arbeiten und Bildung, kurzum: für einen vielfältigen und lebendigen neuen Stadtbaustein mit eigenständiger Identität und Atmosphäre.

Mit der Entwicklung des ehemaligen Schlachthofareals besteht die Möglichkeit einen neuen programmatischen Schwerpunkt mit gesamtstädtischer Bedeutung zu setzen. Es gilt einen neuen Anziehungspunkt mit zeitgemäßen Wohnformen zu schaffen, der den Zuzug neuer Bürger*innen nach Magdeburg fördert, als auch dazu beiträgt, neue Perspektiven für Menschen zu schaffen, die beispielsweise nach der Ausbildung in der Stadt bleiben möchten. Der Fokus liegt dabei auf der Erweiterung des urbanen Charakters des gründerzeitlich geprägten Stadtfeldes Ost in Verbindung mit den identitätsstiftenden Bestandsgebäuden und dem sensiblen Umgang mit diesen.

Die Entwicklung Magdeburgs ist stark geprägt durch die Industriegeschichte und dem Einfluss damaligen Stadtbaurat Bruno Taut. Die in dieser Zeit entstandenen Gebäude bilden heute eine identitätsgebende Gebäudesubstanz aus. Insbesondere die ehemaligen Schlachthallen und Stallanlagen aus den 1890er Jahren sowie die von Taut entworfene Mehrzweckhalle, die unter anderem als Austragungsort vom Handballerstligisten SC Magdeburg genutzt wurde, prägen die Charakteristik des Areals.

Auf Basis einer Bedarfsanalyse zu Beginn des Entwurfes ist ein Nutzungskonzept für das Areal zu entwickeln. Was wäre eine sinnvolle Ergänzung der in der Stadt und dem Stadtteil bereits vorhandenen Nutzungen? Denkbar ist, einen „Gegenpol“ zum am Elbufer entstehenden Wissenschaftshafen zu schaffen, der das kulturelle und soziale Angebot in gänzlich anderer Atmosphäre programmatisch ergänzt. Optional ist dabei die Verortung einer von der Stadt geplanten Akademie für Musik und Darstellende Kunst sowie eine Synagoge bzw. die Einbindung dieser in ein interreligiöses Zentrum.

Eine große Bedeutung kommt dabei dem Freiraum im urbanen und landschaftlich geprägten Kontext zu. Es sollte dabei das auf Grund der hohen Dichte im Stadtfeld Ost vorhandene Grünraumdefizit ausgeglichen werden. Das Areal sollte zudem vor dem Hintergrund aktueller und zukünftiger sozialer und klimatischer Problemstellungen entwickelt werden.

Einführungsveranstaltung
Di. 26.10.2021, 14 Uhr

Exkursion
nach Magdeburg am 03.11.2021

Korrekturen
mittwochs

Planabgabe digital
Di. 08.02.2022 bis 12 Uhr

Modellabgabe im ISE
Di. 15.02.2022 bis 12 Uhr

Präsentation
ab 08.03.2022 bis 10.03.2022

Betreuung
Florian Holik, Charlotte Namuth

Erstprüfer
Prof. Uwe Brederlau

Zweitprüfer
N.N.

Ansprechpartnerin:

Charlotte Namuth

zwischen STADT und FLUSS

Bachelorthesis Sommer 2020

zwischen STADT und FLUSS

Der Entwurf „zwischen STADT und FLUSS“ beschreibt ein räumliches Spannungsfeld im Norden Braunschweigs, welches sich von der Hamburger Straße über den Schützenplatz bis hin zur Oker erstreckt und das durch verschiedene Mobilitätsformen wie auch Geschwindigkeiten beeinflusst wird. Diesem Areal werden wir uns im Sommersemester 2020 widmen.

Der Entwurf „zwischen STADT und FLUSS“ beschreibt ein räumliches Spannungsfeld im Norden Braunschweigs, welches sich von der Hamburger Straße über den Schützenplatz bis hin zur Oker erstreckt und das durch verschiedene Mobilitätsformen wie auch Geschwindigkeiten beeinflusst wird. Diesem Areal werden wir uns im Sommersemester 2020 widmen.


Die Hamburger Straße bildet den nördlichen Stadteingang Braunschweigs, beidseitig ist dieser Straßenraum überwiegend durch Einrichtungen für Gewerbe und Dienstleistung geprägt. Das eigentliche Entwurfsareal wird derzeit vornehmlich als Schützenplatz sowie für weitere Veranstaltungen genutzt. Zukünftig ist ein Fest- und Schützenplatz an diesem Ort Braunschweigs nicht mehr nötig, damit ist hier ein freier Raum für neue Möglichkeiten gegeben. Die besondere Charakteristik zwischen urbanem Stadt-Entrée und landschaftlich geprägter Okeraue macht das Areal zu einem besonders interessanten Bereich zukünftiger Stadtentwicklung.


Die Okeraue weist hohe Qualitäten für Sport, Freizeit und Erholung auf. Diese Qualität soll gestärkt und auch für den Bereich des Entwurfsgrundstücks identitätsstiftend wirksam werden. Ziel ist, die Oker als ein hervoragendes innerstädtisches Naturgebiet, erlebbar zumachen. Der Uferzugang zu einer Okerpromenade bishin zum Ölpersee im nördlich und mindestens zum Gaußpark südlich den Entwurfsgebietes soll dem neuen Quartier einen erheblichen Mehrwert brignen. Die scheinbaren Gegensätze wie Stadt und Naturraum, Bewegung und Ruhe, Be- und Entschleunigung, sollen hier als Motor dienen, die Identität sowie Charakteristik dieses Ortes maßgeblich zu verbessern.


All diese Faktoren zusammengenommen, wird eine städtebauliche Konzeption, eine Vision für das gesamte Entwurfsgebiet erwartet, die sich in einem Entwurf für ein zukunftsfähiges Stadtquartier veranschaulicht. Das Gebiet umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 20 ha.

Einführungsveranstaltung
Di. 28.04.2020, 10 Uhr (Online via Slack invité)

Abgabe Pläne
Di. 11.08.2020 bis 12h

Abgabe Modelle
Di. 18.08.2020 bis 12h

Präsentation
ab 07.09.2020 bis 09.09.2020

Korrekturen
Dienstags

Betreuung
Florian Holik, Janek Franz Ferdinand Meyer

Erstprüfer
Prof. Uwe Brederlau

Zweitprüfer
N.N

Teilnahme
Um die Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie vorranzutreiben, sie wir aufgefordert, die Teilnahmeauf maximal 18 Teilnehmer zu beschränken.